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Informationen zu Führerschein, Kennzeichen und Versicherung

 

Retro-Elektroroller mit BOSCH Motor

• Mindestalter: 16 Jahre

• Führerschein: wird benötigt

• Helmpflich: Es besteht für Fahrer auf sämtlichen Krafträdern Helmpflicht. 

• Sonstiges: Die Fahrzeuge können mit dem Formular 13.20 durch den Fachhandel oder auf der MFK zugelassen werden. Beachten Sie bitte auch die speziellen Verordnungen für Elektrofahrzeuge.

• Kennzeichen: wird benötigt

• Steuerpflicht: nein

 

Econelo Akku-Trike

• Fahrerlaubnis: Sie benötigen mindestens eine Mofaprüfbescheinigung. 

• Ausnahme: Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren. Unter anderem genügt es an Stelle der Prüfbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen.

• Rechtliche Pflichten: Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht, Zulassungspflicht

• Noch zu montieren: Spiegel

• Alterempfehlung: ab 16 Jahren

 

Econelo Elektro-Trike J1000

• Mindestalter: 15 Jahre (§10 FeV)

• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt

• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein

• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.

 

Econelo Elektro-Quad J4000

• Mindestalter: 15 Jahre (§10 FeV)

• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt

• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein

• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.

 

Elektroroller „City“

• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)

• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.

• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.

• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.

• Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).

• Steuerfrei

• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.

 

Eco-Tourer

Eco-Tourer 20 km/h

• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)

• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.

• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.

• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.

• Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).

• Steuerfrei

• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege

 

Eco-Tourer 45 km/h

• Mindestalter: 16 Jahre (§ 10 FeV)

• Führerschein: Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.

• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.

• Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).

• Steuerfrei

• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege

 

Aktivimo 3-Rad-E-Mobil „Modena“ 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)

Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.

Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.

• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.

• Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist)

• Steuerfrei

• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege

 

Elektro-Roller Chopper

• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)

• Führerschein: Der Roller darf mit einem Autoführerschein oder mindestens mit einem AM Führerschein gefahren werden.

• Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden..

• Es besteht Helmpflicht

• Es besteht Kennzeichenpflicht

• Es besteht Versicherungspflicht