Informationen zu Führerschein, Kennzeichen und Versicherung
Retro-Elektroroller mit BOSCH Motor
• Mindestalter: 16 Jahre
• Führerschein: wird benötigt
• Helmpflich: Es besteht für Fahrer auf sämtlichen Krafträdern Helmpflicht.
• Sonstiges: Die Fahrzeuge können mit dem Formular 13.20 durch den Fachhandel oder auf der MFK zugelassen werden. Beachten Sie bitte auch die speziellen Verordnungen für Elektrofahrzeuge.
• Kennzeichen: wird benötigt
• Steuerpflicht: nein
Econelo Akku-Trike
• Fahrerlaubnis: Sie benötigen mindestens eine Mofaprüfbescheinigung.
• Ausnahme: Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren. Unter anderem genügt es an Stelle der Prüfbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen.
• Rechtliche Pflichten: Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht, Zulassungspflicht
• Noch zu montieren: Spiegel
• Alterempfehlung: ab 16 Jahren
Econelo Elektro-Trike J1000
• Mindestalter: 15 Jahre (§10 FeV)
• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein
• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
Econelo Elektro-Quad J4000
• Mindestalter: 15 Jahre (§10 FeV)
• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein
• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
Elektroroller „City“
• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)
• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.
• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
• Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
• Steuerfrei
• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.
Eco-Tourer
Eco-Tourer 20 km/h
• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)
• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.
• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
• Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
• Steuerfrei
• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
Eco-Tourer 45 km/h
• Mindestalter: 16 Jahre (§ 10 FeV)
• Führerschein: Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
• Versicherung: Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (MofaKennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
• Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
• Steuerfrei
• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
Aktivimo 3-Rad-E-Mobil „Modena“ 25 km/h
• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)
• Führerschein: Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.
• Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
• Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist)
• Steuerfrei
• Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
Elektro-Roller Chopper
• Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 FeV)
• Führerschein: Der Roller darf mit einem Autoführerschein oder mindestens mit einem AM Führerschein gefahren werden.
• Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden..
• Es besteht Helmpflicht
• Es besteht Kennzeichenpflicht
• Es besteht Versicherungspflicht